AGB - (drucken)
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltung der Bedingungen, Datenschutz
- Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Firma Kopiersysteme und Büroausstattung Friedbert Daul, Gustav-Ricker-Str.62
39120 Magdeburg (nachfolgend " Anbieter") und dem Kunden (nachfolgend "Kunde") gelten ausschließlich die nachfolgenden
allgemeinen Geschäftsbedigungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des
Bestellers werden nicht anerkannt; dies gilt auch für ergänzende Bedingungen des Bestellers.
Ist der Kunde Unternehmer gelten die Geschäftsbedingungen auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem
Unternehmer, auch ohne ausdrückliche Bezugnahme. - Abweichungen von diesen Geschäftsbedigungen sind nur wirksam, wenn Sie schriftlich oder in Textform erklärt wurden und die
gesetzlichen Vertreter des Anbieters in vertretungsberechtigter Zahl zugestimmt haben. - Der Anbieter erhebt im Rahmen der Abwicklung des Vertrages Daten des Kunden. Er beachtet dabei insbesondere die
Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und Telemediengesetzes. Ohne Einwilligung des Kunden wird der Anbieter
Bestands- und Nutzungsdaten nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses
erforderlich ist.
§ 2 Vertragsschluss
- Die Angebote des Anbieters sind in Preis, Menge und Lieferzeit freibleibend und unverbindlich.
- Mit der Bestellung gibt der Kunde ein bindendes Angebot ab, das der Anbieter innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung
einer Auftragsbestätigung (auch per E-Mail) oder durch Lieferung der bestellten Ware annehmen kann.
Die Bestellabwicklung erfolgt in der Regel über elektronische Medien oder per Fax. Der Kunde hat dabei seine Erreichbarkeit
sicherzustellen, insbesondere durch Angabe einer korrekten E-Mail-Adresse oder Faxrufnummer. - Angaben über Maße, Gewichte sowie Abbildungen, Beschreibungen und Preislisten in Prospekten, Katalogen oder auf den
Internetseiten sind unverbindlich. Die Angaben sind nicht als Beschaffenheitsgarantien der vertragliche Eigenschaft zu
verstehen. Branchenübliche Abweichungen, Mehr- oder Minderlieferungen sowie technische Änderungen oder Änderungen in
Form, Farbe und/oder Gewicht sind daher zu tolerieren, soweit eine bestimmte Beschaffenheit nicht ausdrücklich vereinbart
und in Schriftform bestätigt wurde. - Ist der Kunde Unternehmer, steht der Vertragsschluss unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung.
Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Nichtlieferung vom Anbieter zu vertreten ist, insbesondere wenn anbieterseits kein
kongruentes Deckungsgeschäft mit Zulieferern abgeschlossen wurde.
§ 3 Zahlungsbedingungen
- Die Zahlung des Kaufpreises oder sonstiger Entgelte ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig.
- Der Kunde kann die Zahlung per Abbuchungsauftrag, Nachnahme oder auf Rechnung vornehmen. Der Anbieter behält sich
jedoch vor, im Einzelfall Vorkasse zu verlangen. - Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen gegenüber Verbrauchern in Höhe von 5
Prozentpunkten über dem Basiszinssatz und gegenüber Unternehmern mit 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu
verlangen. Mit Ausnahme der Erstmahnung ist der Anbieter berechtigt, Mahnkosten in Höhe von 10,00 € pro Mahnung zu
fordern, sofern der Anbieter nicht einen höheren Schaden nachweisen oder der Besteller einen niedrigeren Schaden
nachweisen kann.
Ist der Kunde Unternehmer tritt Verzug spätestens 10 Tage nach Zugang der Rechnung ein, ohne dass es einer Mahnung oder
sonstigen Voraussetzungen bedarf.
Werden nach Vertragsschluss Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, insbesondere bei
Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden bzw. bei Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das
Vermögen des Kunden, ist der Anbieter zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn sein Gegenrecht rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom
Anbieter anerkannt ist. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Kunde insoweit nur befugt, als dass ein
Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 4 Liefer- und Leistungszeit
- 1. Die vom Anbieter angegebenen Liefertermine oder -fristen sind grundsätzlich unverbindlich.
Verbindliche Liefertermine oder -fristen müssen ausdrücklich in Schriftform vereinbart werden.
Bei unverbindlich angegebenen Lieferterminen oder -fristen kann der Kunde frühestens zwei Wochen nach Ablauf der
unverbindlichen Lieferfrist eine angemessene Nachfrist setzen. Erst mit Ablauf dieser Nachfrist kommt der Anbieter in Verzug.
Liefer- und Leistungszeitverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die die Lieferung wesentlich
einschränken oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw.,
auch wenn Sie bei unseren Lieferanten oder deren Lieferanten eintreten – hat der Anbieter auch bei verbindlich vereinbarten
Fristen und Terminen dies nicht zu vertreten.
Sie berechtigen den Anbieter, die Lieferung bzw. die Leistung und die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen
Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Behinderung
länger als drei Monate andauert.
Nach Ablauf der vorbenannten Frist und einer angemessenen Nachfristsetzung ist der Kunde ebenfalls berechtigt, hinsichtlich
des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
Der Anbieter ist zur Teillieferung und Teilleistung berechtigt. Etwaige Ansprüche wegen Leistungsstörungen werden hierdurch
nicht berührt.
§ 5 Haftung
- Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des
Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
(Kardinalspflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung
des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren
Erfüllung zur Erreichung des Ziel des Vertrages notwendig sind. - Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden,
wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus
einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. - Die Einschränkungen der Absätze 1 und 2 gelten auch zu Gunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des
Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden. - Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
- Hinweis zum Mängelhaftungsrecht: Es gilt die gesetzliche Mängelhaftung.
§ 6 Gefahrenübergang
- Ist der Kunde Unternehmer geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf
diesen über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das
Lager des Anbieters verlassen hat. Die Transportgefahr trägt in diesem Falle der Kunde, auch wenn der Anbieter
versandkostenfrei liefert.
Bei Selbstabholung ist Gefahrübergang bei Übergabe der verkauften Sache. - Der Übergabe steht es gleich, wenn der Besteller in Verzug der Annahme ist.
§ 7 Gewährleistungs- und Rügepflicht
- 1. Ist der Kunde Verbraucher, haftet der Anbieter für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften,
insbesondere §§ 434 ff. BGB. - Ist der Kunde Unternehmer, gilt folgendes:
- Der Kunde hat die Ware nach Eingang unverzüglich zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist
von 8 Tagen nach Eingang schriftlich mitzuteilen. Versteckte Mängel sind innerhalb einer Frist von sieben Tagen nach
Kenntnis schriftlich anzuzeigen. Die mangelhafte Ware ist in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der
Feststellung des Mangels befindet, zur Besichtigung durch den Anbieter bereit zu halten. Ein Verstoß gegen die
vorstehenden Verpflichtungen schließt jegliche Gewährleistungsansprüche aus. - Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres ab Gefahrübergang.
- Ist die Ware mangelhaft, so erfolgt die Mangelbeseitigung nach Wahl des Anbieters durch Nachbesserung oder
Nachlieferung. Die Nacherfüllung gilt erst mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen. - Schlägt die Nacherfüllung fehl oder verzögert sich diese über einer angemessene Frist hinaus, ist der Besteller
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. - Kosten im Zusammenhang mit der Mängelbeseitigung trägt der Anbieter. Dies gilt nicht für Mehraufwendungen, die
durch Umstände entstehen, die der Kunde zu vertreten hat (z.B. Versand an einen anderen Ort als den
ursprünglichen). - Weitergehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen, soweit der
Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
Der Anbieter haftet nicht für den gewöhnlichen Verschleiß. - Ansprüche wegen Arglist oder wegen ausdrücklicher Übernahme einer Garantie richten sich nach den gesetzlichen
Bestimmungen. Handelt es sich bei den Endabnehmern in der Lieferkette um einen Verbraucher, so ist der Kunde
unter den weiteren Voraussetzungen der gesetzlichen Bestimmungen der §§ 377 HGB, 478 BGB zum Rückgriff
berechtigt. Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche unterliegen jedoch den weitergehenden
Haftungsbeschränkungen.
- Der Kunde hat die Ware nach Eingang unverzüglich zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist
§ 8 Eigentumsvorbehalt
- 1. Bis zur vollständigen Bezahlung behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor. Ist der Kunde Unternehmer
behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und
künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und laufenden Geschäftsbeziehung vor. - 2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der jeweils gesicherten Forderungen weder
an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat den Anbieter unverzüglich schriftlich zu
benachrichtigen, wenn Zugriffe Dritter auf die dem Anbieter gehörenden Waren erfolgen. - 3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist der Anbieter
berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware aufgrund des Eigentumsvorbehaltes
herauszuverlangen. - 4. Der Kunde ist befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu
veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen:- Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Waren
entstehende Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei der Anbieter als Hersteller gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung,
Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter, deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt der Anbieter
Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im
Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware. - Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder sonst entstehende Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt
insgesamt bzw. in Höhe des etwaigen Miteigentumsanteils des Anbieters gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit
an den Anbieter ab. Dieser nimmt die Abtretung an. Die in Absatz 2 genannten Pflichten des Kunden gelten auch in
Ansehung der abgetretenen Forderungen. - Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben dem Anbieter ermächtigt. Der Anbieter verpflichtet sich, die
Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen dem Anbieter gegenüber
nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, keinen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und
kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, kann der Anbieter verlangen, dass der
Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben
macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. - Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen des Anbieters um mehr als 10 %, wird dieser auf
Verlangen des Kunden Sicherheiten nach Wahl des Anbieters freigeben.
- Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Waren
§ 9 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter
Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts.
Ist der Kunde Kaufmann wird als Erfüllungsort/Gerichtssand der Sitz des Anbieters vereinbart. Die Vertragssprache ist deutsch.
§ 10 Widerrufsrecht/Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Widerrufsbelehrung:
- Widerrufsrecht
Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, EMail)
oder – wenn dem Kunden die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die
Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der
wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer
Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312 g
Abs. 1 S. 1 BGB in Verbindung mit Artikel 264 § 3 EGBGB.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
Firma Kopiersysteme und Büroausstattung Friedbert Daul, Gustav-Ricker-Str.62 39120 Magdeburg
E-Mail: info@kopiersysteme-daul.de - Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls
gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Kunde dem Anbieter die empfangenen Leistungen sowie
Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren bzw.
herausgeben, muss der Kunde dem Anbieter insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene
Nutzungen muss der Kunde Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder Verschlechterung auf einen Umgang mit der
Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter "Prüfung der
Eigenschaften und der Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im
Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf Gefahr des Anbieters zurückzusenden. Der Kunde
hat die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der Bestellten entspricht und wenn der
Preis der zurückzusenden Sache einen Betrag von 40,00 € nicht übersteigt, oder wenn bei einem höheren Preis der Sache zum
Zeitpunkt des Widerrufes noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht wurde.
Andernfalls ist die Rücksendung für den Kunden kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Kunden abgeholt.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Kunden
mit der Absendung seiner Widerrufserklärung oder der Sache, für den Anbieter mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung.